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Ferienwohnung Sünnslag OG

4.25/5
1 Bewertung
100% Empfehlung
2 Schlafzimmer
2 Badezimmer
Max. 4 Gäste
65 m²
Boltenhagen
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Maximal 4 in dieser Unterkunft möglich, inklusive Kindern.

Beschreibung

In dieser sehr gut ausgestatteten Ferienwohnung über 2 Etagen werden Sie Ihren Urlaub genießen können. Mit 2 Schlafzimmern, 2 Bädern, großem Wohnbereich und Balkon haben Sie mit 4 Personen genügend Platz. ( ggf. eine 5 Person nach...
Besondere Merkmale
Aufbettung nach Absprache möglich ( Schlafbereich Wohnzimmer)

Ausstattung

2 Schlafzimmer
Max. 4 Gäste
65 m²
Gratis WiFi
Fernseher
Haustiere und Hunde nicht erlaubt
Rauchen nicht erlaubt
Treppe
Geschirrspüler
Waschmaschine

Preise

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Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsschluss a) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist, und die Anzahlung vom Mieter geleistet wurde. b) Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. 2. Mietpreis und Nebenkosten a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Handtücher Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. b) Wurde eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig.Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten.Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. 3. Mietdauer/Inventarsliste a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. b) Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgendem Tag dem Vermieter mitzuteilen. c) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. 4. Rücktritt durch den Mieter a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit auch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: danach und bei Nichterscheinen 20 % 50 % 90 % c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. e) 5. a) b) c) d) e) f) 6. 7. a) b) c) d) e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Kündigungsrecht Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter die Wohnung vertragswidrig gebraucht, oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzte oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zu außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagerst der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannte Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen- oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten. 8. a) b) c) 9. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren. Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter dem Vermieter über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen Ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertrags- pflichten des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung anstehenden Schäden. 10. Änderung des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. 11. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Einhaltung der Hausordnung, welche in der Ferienwohnung aushängt, aufgefordert. 12. Rechtswahl und Gerichtsstand a) Es findet deutsches Recht Anwendung b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Ferienwohnung befindet. Boltenhagen, Januar 2017
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 20% des Mietpreises bei Buchung
  • Restzahlung: 2 Wochen vor Anreise
  • keine Kaution
  • Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
  • Überweisung
  • PayPal

Lage

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Entfernungen
ARZT500 m
BAHNHOF20 km
BUS100 m
EINKAUFSMÖGLICHKEIT300 m
FLUGHAFEN120 km
NACHTLEBEN400 m
ORTSMITTE400 m
RESTAURANT300 m
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WASSER250 m
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Urlaubsziel
Boltenhagen ist schon lange ein Spitzenreiter für Urlauber, die Ostseegenuss wollen. Ihre Ferienwohnung liegt in einer sehr gepflegten Anlage, nur 250 Meter vom km langen Sandstrand entfernt. Im Sommer lädt dieser zum Sonnenbaden und Schwimmen, im Winter zu erholsamen Spaziergängen ein. Im Umkreis von 300 m befinden sich Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Fahrradverleih, Minigolfanlage und vieles mehr, eigentlich alles was ein unvergesslicher Urlaub benötigt. Wassersportler können surfen, Jogger und Walker lieben die Kurpromenade, Radfahrer nutzen abwechslungsreiche Radwege. Die atemberaubende Steilküste ist nur einen Katzensprung entfernt. Der nächste Golfplatz eine 15 minütige Autofahrt. Wismar mit Hafen und Vergnügungsbad Wonnemar ist in 20 min erreicht, die Hansestadt Lübeck in 50 min und in der Weltstadt Hamburg sind Sie in 90 min. Boltenhagen ist zu jeder Jahreszeit eine attraktive und abwechslungsreiche Adresse.
Anreisen
Der einfachste Weg ist die Anreise über die Autobahn 20. Dort nehmen Sie die Abfahrt Upahl/Grevesmühlen und fahren auf der Bundestraße L3 Richtung Grevesmühlen, ab dort ist Boltenhagen ausgeschildert. In Boltenhagen angekommen biegen Sie links in die Kastanienallee (Aldi und Markant) und fahren diese ca. 300 m bis links der Eichenweg kommt, dort noch dran vorbei und nach 50 m links auf den kleinen Parkplatz.

Kontakt

Firma Liebert & Ohm Ferienwohnung GbR - Herr Andre LiebertDeutsch
Unterkunfts-Nummer: 195178
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Bewertungen und Rezensionen

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(1 Bewertung)
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Moderne Wohnung in der Nähe des ZentrumsVon Familie Ludewig aus Lehre · 08.10.2023
Reisezeitraum: 29.09.2023verreist als: Familie
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Eine sehr gut eingerichtete Wohnung in der Nähe des Zentrums von Boltenhagen. Ein IPad steht für Informationen zur Verfügung. Im Kinderzimmer ist eine Verdunklung mit Sonnenschutz am Fenster, dies wäre im Schlafzimmer auch wünschenswert. Die Mülltonnen sind leider zwei Straßen entfernt. Ansonsten war alles da, was man benötigt. Gern kommen wir wieder.
Firma Liebert & Ohm Ferienwohnung GbR - Herr Andre LiebertSeit über 8 Jahren online