Unsere großzügige, helle Ferienwohnung "Schipper" mit offenem Küchen-, Wohn-, Essbereich sowie herrlichem Südbalkon ist ideal für bis zu 4 Personen.
In dem hellen Wohn-/Esszimmer befindet sich auch die offene Küche. Der Küchentresen lädt zu einem entspannten und...
Erstellt mit KI
Warum dieses Zuhause buchen?
Zentral gelegen in der Nähe des Strandes.
Genießen Sie den einfachen Zugang zum Strand und zu den örtlichen Restaurants, die nur wenige Minuten entfernt sind.
Helle Wohnung mit Balkon
Entspannen Sie sich auf dem möblierten, nach Süden ausgerichteten Balkon dieser geräumigen Wohnung.
Kostenloses WLAN und voll ausgestattete Küche
Bleiben Sie verbunden mit kostenlosem WLAN und genießen Sie das Kochen in einer voll ausgestatteten Küche.
Ideal für Familien oder Gruppen
Dieses geräumige Ferienhaus bietet Platz für bis zu 4 Gäste.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Bitte schauen Sie auf die AGBs auf unserer Homepage: www.strandhaus-juist.de
3. Rücktritt / Umbuchungswünsche
3.1 Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei dem Vermieter maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
• bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
• ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 100,00 berechnet. Darüberhinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
3.2 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
3.3 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet.
3.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des MV unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
3.5 Der Vermieter empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung.