In der Wohnung „Düün“ können Sie entspannt mit bis zu 6 Personen Urlaub machen.
Die großzügige Wohnung verfügt über eine offene Wohnküche mit einem Frühstückstresen, sowie einem großen Esstisch. Die voll eingerichtete Küche mit Herd, Backofen,...
Erstellt mit KI
Warum dieses Zuhause buchen?
Geräumige Wohnung für 6 Gäste
Entspannen Sie sich in einer hellen Wohnung mit 3 Schlafzimmern und 2 Badezimmern.
Haustierfreundlich für Ihre pelzigen Freunde
Bringen Sie Ihre Hunde mit, um gemeinsam einen Urlaub zu genießen.
Genießen Sie kostenloses WLAN und eine Terrasse.
Bleiben Sie verbunden mit kostenlosem WLAN und entspannen Sie sich auf der schönen Terrasse.
Zentral gelegen in der Nähe von Sehenswürdigkeiten
Nur wenige Minuten vom Strand, dem Spa-Platz und den Restaurants entfernt.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Bitte schauen Sie auf die AGBs auf unserer Homepage: www.strandhaus-juist.de
3. Rücktritt / Umbuchungswünsche
3.1 Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei dem Vermieter maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
• bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
• ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 100,00 berechnet. Darüberhinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
3.2 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
3.3 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet.
3.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des MV unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
3.5 Der Vermieter empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung.