Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Möchte der Mieter den Mietvertrag aus beliebigen Gründen stornieren, so hat dies in schriftlicher Form gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. In diesem Fall wird eine pauschale Ausfallentschädigung fällig, deren Höhe sich wie folgt staffelt:
Bei einer Stornierung weniger als sieben Tage vor Mietbeginn:
Es ist eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Mietbetrags (ohne Nebenkosten) zu zahlen.
Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor Mietbeginn:
Es ist eine Entschädigung in Höhe von 75 % des Mietbetrags (ohne Nebenkosten) zu zahlen.
Bei einer Stornierung zwischen einem und drei Monaten vor Mietbeginn:
Hier wird die Anzahlung einbehalten.