Wohlfühl-Ferienhaus in der Schneifel mit traumhaftem Panorama
Willkommen in unserem charmanten Ferienhaus, einem komplett freistehenden, ehemaligen Jagdhaus mit atemberaubendem Panorama. Es liegt am Ortsrand eines beschaulichen 150-Einwohner-Dörfchens, umgeben von idyllischen Wiesen und Wäldern in der schönen Schneifel....
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich.
Stornierungsbedingungen:
Bei einer Stornierung werden wir versuchen die Wohnung anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren:
60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt.
80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt.
90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Dehoga-Beherbergungsvertrag:
Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer
Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben.
Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 Bgb. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Agb) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz Bgb zu bezahlen.
Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 Bgb anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (Dehoga), Bonn
Mietbedingungen
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Anzahlung: 30% des Mietpreises bei Buchung
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Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise
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Kaution: € 150,00
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Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
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Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Anmerkungen
Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum an.
Hunde gerne auf Anfrage.
Eifelzoo Lünebach (15 km)
Eifelpark Gondorf (60 km)
Trier (älteste Stadt Deutschlands) und Mosel (90 km)
Wintersportzentrum "Schwarzer Mann" (12 km)
Wintersportzentrum "Wolfsschlucht" (15 km)
Großkampenberg - Höckerlinie/ Westwall (14 km)
Bitburg - Erlebnisbad "Cascade", Brauereibesichtigung, Kartbahn (50 km)
Losheim - Ardennenzentrum, Krippen-, Puppen- und Eisenbahnausstellung (22 km)
Kronenburg - Burgruine und Stausee (25 km)
Fliessem - Römische Villa "Otrang" (40 km)
Gerolstein - Adlerpark (35 km)
Hellenthal - Wildpark (35 km)
Hosingen (L) - Schwimmbad/Sauna (40 km)
Daun - Wildpark und Saupark (55 km)
Irrel - Teufelsschlucht (65 km)
Kommern - Freilichtmuseum (70 km)
Malmedy / Eupen - typisch belgische Städtchen (50/70 km)
Remouchamps (B) - befahrbare Tropfsteinhöhle (60 km)
Sankt Vith (B) - Triangel Kultur-, Konferenz- & Messezentrum (20 km)
Vianden (L) - Pumpspeicherwerk (70 km)
Grüfflingen (B) - Action Center (Bowling, Cart, Lasergame, Sumo, ...)
Luxemburg - Altstadt, Kasematten, Kirche (100 km)
Nürburgring - Erlebniswelt (80 km)
Schmiede (B) - Indoor Spielplatz
Schmiede (L) - Einkaufscentrum
Wemperhardt (L) - Einkaufszentrum
Urlaubsziel
Im Ort Bleialf (7km) findet man alles Nötige für den täglichen Bedarf: Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Café, Apotheke, Ärzte, Tankstelle, kleines Schwimmbad.
Die Unterkunft ist der ideale Ausgangspunkt für endlose Spaziergänge und Radtouren durch die wunderschöne Hügellandschaft der Eifel. Zu attraktiven Tagesausflügen lädt u. a. das nur einen Steinwurf entfernte Belgien mit seinem Naturpark Hohes Venn ein. Das Wander- und Radwegenetz der Schneifel liegt direkt vor der Haustür, führt durch Bleialf und bietet Rundwege in verschiedenen Längen und Schwierigkeitsgraden an.
Im Winter gibt es in der Nähe Möglichkeiten zum Langlaufen und für Kinder eine Rodelbahn mit Lift.
Gerne noch einmal!Von Paar B. aus Bielefeld · 06.06.2025
Reisezeitraum: 01.06.2025verreist als: Paar
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Eigentlich fahre ich immer sehr gern aus dem Urlaub wieder nach Hause - nirgendwo sonst ist alles so gut den eigenen Bedürfnissen und Wünschen angepasst. In diesem Ferienhaus wäre ich auch deutlich länger geblieben!
Der Garten ist sicher auch für kecke Hunde eingezäunt. Menschen finden sonnige, schattige und überdachte Plätze auf dem Grundstück.
Das Haus ist groß genug für 2+1, man findet alles, was man brauchen kann, und noch mehr in toller Qualität und gutem Pflegezustand. Ich kann mich nicht an so bequeme Betten erinnern, die Küche ist top ausgestattet, die Spielesammlung erfreulich und selbst etwas wie Kühlpacks sind im Gefrierfach hinterlegt.
Die Umgebung ist ländlich im besten Sinne, Kühe schauen von der benachbarten Wiese ins Schlafzimmer.
Einkaufen/Essen gehen braucht ein Auto.
Schön ist es
Antwort von Frau Murges
11.06.2025
Herzlichen Dank für die großartige Bewertung! Ich freue mich, dass es Ihnen im Waidblick gefallen hat und bedanke mich dafür, dass Sie so vorbildliche Gäste waren. Gerne würde ich Sie wieder einmal als Gäste beherbergen dürfen.
Herzlichst,
Tamara
Waidmanns( Seelen)HeilVon Familie Giesler aus Kreuztal · 08.06.2025
Reisezeitraum: 21.05.2025verreist als: Familie
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Mit der Wahl des einstigen Jagdhauses hatten wir die richtige Fährte aufgenommen .Ankommen u. sich wohlfühlen. Ein leckerer Nussstollen begrüßte uns auf dem Tisch und versüßte den ersten Kaffee.
Liebevolle sowie hochwertige Einrichtung,bequeme Betten und Sauberkeit zeichnen das FH aus .Auf der Jagd nach Ruhe , Erholung und wunderschöne Wanderungen reichlich Beutegemacht. Freundliche Nachbarschaft und glückliche Rinder an unserer Seite.
Unser Hund durfte Laut geben auf dem großen, eingezäunten Grundstück.Der Hunger wurde im "Alten Backhaus"in Bleialf zur Strecke gebracht.
Den positiven Bewertungen schließen wir uns zu 100% an und freuen uns jetzt schon auf ein wiederkommen zum Jahresende.
Ein "Waidmanns" Dank an Tamara!
Mit lieben Grüßen Fam. Giesler
Antwort von Frau Murges
11.06.2025
Schön, dass es Ihnen im Waidblick gefallen hat. Herzlichen Dank für die großartige Bewertung und auch dafür, dass Sie so vorbildliche Gäste waren. Ich freue mich schon darauf, Sie bald wieder beherbergen zu dürfen.
Herzlichst,
Tamara