__('booking.provide_country')
Stornierungsbedingungen
§ 5 Rücktritt und Stornierung
(1) Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Ohne diese bleibt der volle Übernachtungspreis fällig, es sei denn, der Anbieter gerät in Leistungsverzug oder kann die Unterkunft nicht bereitstellen.
(2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 12 Wochen vor Anreise möglich, wobei die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten wird. Danach gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis spätestens Fälliger Übernachtungspreis
> 90 Tage vor Anreise 10 %
90 bis 30 Tage vor Anreise 50 %
< 30 Tage vor Anreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Anbieter.
(3) Bleibt der Gast am Anreisetag ohne Absage bis 22:00 Uhr oder länger als 60 Minuten nach einer vereinbarten späteren Ankunft aus, gilt dies als Stornierung. Zusätzlich kann eine Verwaltungsgebühr von 100 € (netto) erhoben werden.
(4) Der Anbieter darf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:
a) Höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen, die die Leistungserbringung unmöglich machen.
b) Falschen Angaben bei der Buchung (z. B. Personenzahl, Zweck, Haustiere).
c) Zweckentfremdung der Unterkunft.
d) Gefährdung von Sicherheit, Hausfrieden oder Ruf des Anbieters.
(5) Der Anbieter kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Gast eine Entschädigung:
Rücktritt bis spätestens Entschädigung des Gastes
> 90 Tage vor Anreise 5 %
90 bis 30 Tage vor Anreise 25 %
< 30 Tage vor Anreise 50 %
(6) Der Anbieter informiert den Gast unverzüglich über einen Rücktritt. In Fällen gemäß Abs. 4a und 5 werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Schäden, die durch ein Fehlverhalten des Gastes entstehen, trägt dieser.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
Leider ist ein unerwarteter Fehler aufgetreten und die Buchung wurde nicht abgeschlossen.
Passen sie Ihre Reisedaten an oder probieren Sie es später noch einmal.