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Stornierungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kühlungsborner Zimmervermittlung.
Hier ein Auszug über die Stornierungsbedingungen sowie die Regelungen zur An- und Abreise (siehe AGB):
Rücktritt, unterbliebene oder verspätete Anreise und vorzeitige Abreise
Im Falle des Rücktritts (Stornierung) später als 28 Tage vor Mietbeginn, unterbliebener bzw. verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung der vereinbarten Miete nebst Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen. Erfolgt der Rücktritt später als 28 Tage vor Mietbeginn, wobei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ZV maßgeblich ist, und gelingt eine Weitervermietung nicht, sind 80 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Zusätzlich wird bei jedem Rücktritt (Stornierung) – unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt – sowie bei unterbliebener Anreise eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von jeweils 25 EUR erhoben.
Der Gastgeber sowie die ZV haben sich im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft zu bemühen.
Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich in schriftlicher Form an die ZV zu richten.
Im Falle der verspäteten Anreise bzw. der vorzeitigen Abreise ist die ZV in gleicher Weise zu informieren; in diesen Fällen ist, da eine anderweitige Vermietung im Regelfall nicht ohne erheblichen Aufwand und nur mit besonderen Anstrengungen erreicht werden kann, eine (anteilige) Erstattung der Miete ausgeschlossen.
Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
An- und Abreise
Die Anreise hat so zu erfolgen, dass die Schlüsselübergabe durch die ZV ab 14:00 Uhr bis zum Schluss der gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV gewährleistet werden kann.
Die gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV gelten wie folgt:
Montag bis Freitag 09:30 - 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr (01.11. bis 31.03. bis 15:00 Uhr)
Feiertage nach Absprache
Tägliche Mittagspause 12:30 - 13:00 Uhr
Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nur im Ausnahmefall und nur nach Absprache möglich. Etwaige aufgrund der Anreise außerhalb der Öffnungszeiten der ZV entstehende zusätzliche Kosten sind vom Gast/Auftraggeber zu zahlen. Dieser ist verpflichtet, der ZV spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen.
Das Mietobjekt wird dem Gast im Regelfall ab 15:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Sollte der Gast das Mietobjekt ausnahmsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor 18:00 Uhr beziehen können, so wird hierdurch kein Schadensersatzanspruch begründet.
Die Abreise hat zum vereinbarten Zeitpunkt spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages, zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat Geschirr, Küchengeräte etc. zu reinigen, Geschirrspüler und Kühlschrank auszuräumen und den Müll zu entsorgen.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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