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Stornierungsbedingungen
Reiserücktritt durch den Gast
Die Erklärung eines Reiserücktritts muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtbelegung des Objektes durch den Gast ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall für den Fall zu zahlen, dass das Objekt nicht anderweitig belegt werden konnte oder der erzielte Mieterlös erheblich geringer ist (z. B. durch eine Last-Minute-Vermarktung). Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Ersatz für den Mietausfall beträgt vom vereinbarten Mietpreis:
bis zu 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn = 10 %; mindestens jedoch 30,00 € Bearbeitungsgebühr
vom 44. bis 35. Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn = 50 %
vom 34. bis 08. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn = 80 %
vom 07. bis 0 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn = 100 %
Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Kann das Objekt wieder vermietet werden, so werden dem Gast in jedem Fall 10 % des Wochenmietpreises, mindestens jedoch 30,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet.
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