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Stornierungsbedingungen
Es wird dem Mieter dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich (per Brief oder per Email – nicht jedoch per SMS oder WhatsApp Nachricht) zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Mieters hat der Vermieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm selbst zu vertreten ist, Anspruch auf Zahlung einer Storno-Entschädigung, die sich nach dem Gesamtpreis unter Abzug der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Belegung der Unterkunft erwerben kann, richtet.
Davon abweichend, kann der Vermieter eine pauschalierte Stornoentschädigung in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
· bis zum 80. Tag vor Beherbergungsbeginn 30 Prozent
· vom 79. Tag bis zum 45. Tag vor Beherbergungsbeginn 50 Prozent
· vom 44. Tag bis zum 10. Tag vor Beherbergungsbeginn 80 Prozent
· vom 9. Tag bis zum 1. Tag vor Beherbergungsbeginn sowie bei Aufenthaltsbeginn 95 Prozent
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Dem Mieter bleibt unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als den genannten Pauschalen entstanden ist.
Sollte Pandemie-bedingt eine Anreise untersagt sein, erstatten wir bisher geleistete Zahlungen abzgl. einer Verwaltungspauschale von 40 €.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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