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Stornierungsbedingungen
Stornierung und Aufenthaltsabbruch:
Mit der erfolgten Anzahlung des Gastes (= Mieters) kommt ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zwischen Gast und Vermieter zustande - auch wenn dieser Vertrag ohne persönliche Unterschriften erfolgte. Der Vermieter verpflichtet sich damit, sein Mietobjekt dem Gast für den in der Reservierungsbestätigung ausgewiesenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt erklärt sich der Gast bereit, bei späterer Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes die nachfolgenden Mietausfallgebühren an den Vermieter zu entrichten. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Ab Erhalt der Buchungsbestätigung bis 31 Tage vor Anreisedatum: 20 % des Übernachtungspreises
Ab 30 Tage vor Anreisedatum: 90 % des Übernachtungspreises
Wir empfehlen Ihnen zur Absicherung der Stornierungsgebühren eine Reiserücktrittsversicherung
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
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Inklusive:
Inklusive:
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