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Dieses große, sehr luxuriöse Bungalow ist auf einem (teilweise) eingezäunten, parkähnlichen Gelände mit anderen Häusern gelegen. Diese Häuser sind in Privatbesitz und werden zum Teil ständig bewohnt.
Das Gelände ist im Grünen gelegen und wird durch einen Schutzwall und Zaun von der Straße getrennt.
Die direkte Umgebung lädt zum Wandern und Radfahren ein.
Der Bungalow wurde in 1999 erbaut. Er wird von seiner außergewöhnlichen Architektur gekennzeichnet. Zwei Bauteile mit einer achteckigen Form und einer Glaskuppel werden durch einen geräumigen Wohnbereich mit einander verbunden. Aufgrund dieser Architektur und den vielen Fenstern mit immer wieder einer anderen, überraschenden Aussicht, entsteht eine geräumige Wohnatmosphäre.
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Im Umkreis von 25-45 Kilometern befinden sich malerische Städtchen wie Cochem, Traben Trarbach und Bernkastel Kues. Aber auch die größeren Städte wie Trier, Koblenz und Wiesbaden erreichen Sie in einer Stunde.
Im Winter besteht die Möglichkeit auf dem Erbeskopf, einem kleinen Skigebiet in der Nähe von Morbach in fast 50 Kilometern Entfernung, Ski zu fahren.
Blankenrath, ein nahe gelegenes Dörfchen in 4 Kilometern Entfernung, bietet viele Geschäfte für den täglichen Einkauf, dazu gehören unter anderem ein Supermarkt, eine Bäckerei (7 Tagen in der Woche geöffnet), eine Apotheke und ein Drogeriemarkt. Einen Arzt und Zahnarzt finden Sie ebenfalls in Blankenrath. In Zell (10 Minuten Autofahrt) befindet sich ein Krankenhaus.
Golfplätze finden Sie in fast 15 Kilometern Entfernung bei Hahn-Flughafen und bei Ediger-Eller.
Tellig, das kleine Dörfchen wo sich unser Ferienhaus sich befindet, liegt auf der Grenze von Moselregion und Hunsrück. In weniger als 10 Minuten befinden Sie sich mitten im Moseltal, mit allen Unterhaltungsmöglichkeiten die Sie sich wünschen. Gemütliche Restaurants, Weinstuben, Flussfahrten, Radtouren, Sandstrände, Hallenbad (Zell), großes Einkaufszentrum etc.
A61, B327, B421
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Mietbedingungen
1. Mietvertrag
Der Mietvertrag kommt definitiv zu Stande, sobald der Mieter die Anzahlung überwiesen hat und diese beim Vermieter eingeht (durch Gutschrift des entsprechenden Betrages auf sein Konto).
2. Mietpreis
a. Unter Mietpreis versteht sich der insgesamt vom Vermieter an den Mieter geschuldeten Betrag für die Miete bzw. die Nutzung des Ferienhauses.
b. Die Kosten für den normalen Verbrauch von Strom, Gas und Wasser, sowie Kurtaxe und Endreinigung sind im Mietpreis inbegriffen (bei normaler Nutzung des Ferienhauses).
c. Die Umsatzsteuer ist im Mietpreis inbegriffen (MwSt.).
3. Bezahlung
a. Über die oder im Zusammenhang mit der Zahlung des Mietpreises, sowie die nachstehend unter 4 Absatz d gemeinte Kaution, erhält der Mieter vom Vermieter zusammen mit der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag eine Rechnung.
b. 50 % des Mietpreises sind vom Mieter innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung als Anzahlung zu leisten.
c. Der restliche Mietpreis, sowie die nachstehend unter 4 Absatz d gemeinte Kaution, sind anschließend spätestens 30 Tage vor dem Ankunftsdatum vom Mieter zu entrichten.
d. Sollte der Mieter die Zahlung des Mietpreises und/oder der Kaution nicht fristgerecht (vollständig) leisten bzw. der Vermieter diese Zahlung nicht fristgerecht (vollständig) erhalten bzw. erhalten haben, so hat der Vermieter das Recht, das Ferienhaus ohne weitere Ankündigung oder Schadenersatzleistung, an Dritte zu vermieten; das Recht des Vermieters wie nachstehend unter 9 erwähnt, wird hierdurch nicht berührt.
4. Abnahme / Übergabe des Ferienhauses, Kaution
a. Das Ferienhaus wird dem Mieter in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand übergeben.
b. Falls der Mieter an dem oder in dem Ferienhaus oder am in dem Ferienhaus befindlichen Inventar (darunter Mobiliar, Küche, Küchengeräte, Elektrogeräte etc.) Mängel feststellt, ist dies vom Mieter spätestens an dem Tag nach der Ankunft dem Mieter zu melden. In Ermangelung dessen wird davon ausgegangen, dass die Mängel am Ankunftstag nicht vorhanden sind (gewesen sind).
c. Das Ferienhaus ist am Ende der Mietzeit so zu hinterlassen, in dem es sich am Ankunftstag befunden hat, mit der Maßgabe, dass die Endreinigung vom Vermieter durchgeführt wird. Das Inventar ist ebenfalls im gleichen Zustand zu hinterlassen, in dem es sich am Ankunftsdatum befunden hat.
d. Zur Sicherung der Erfüllung der unter c genannten Pflicht des Mieters, ist dem Vermieter eine Kaution zu zahlen. Der Vermieter hat das Recht die Kaution zu verwenden, um mögliche vom Mieter verursachte Mängel an bzw. in dem Ferienhaus und/oder das dort befindliche bzw. das dort zu befindende Inventar zu reparieren bzw. zu ersetzen.
e. Der Vermieter wird die Kaution, sofern er sie nicht zur Deckung seiner Ansprüche hat verwenden müssen, innerhalb von 30 Tagen nach Abfahrtsdatum dem Mieter zurückerstatten.
5. Nutzungsvorgaben
a. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus und das dazugehörende Inventar sorgfältig zu nutzen. Das bedeutet, dass der Mieter das Ferienhaus und das Inventar mit der gleichen Sorgfalt und so vorsichtig nutzt, als wären es seine eigenen Sachen.
b. Vom oder in Namen des Mieters gegebene Hinweise bzw. Vorschriften bezüglich der Nutzung der im Ferienhaus anwesenden Elektrogeräte und/oder Schalttafeln (u.a. in der bzw. mittels der im Ferienhaus anwesenden Mietermappe) sind vom Mieter zu befolgen.
c. Der Mieter verpflichtet sich, Abfall zu sortieren und zu entsorgen, wie in dem Ferienhaus (und in der dort anwesenden Mietermappe) erläutert. Der Mieter hat in keinem Fall Müll außerhalb des Ferienhauses zu hinterlassen bzw. zu deponieren, außer in den dazu bestimmten Abfallcontainern.
d. Der Mieter verpflichtet sich zum normalen Verbrauch von Energie (Strom und Gas) sowie Wasser.
e. Das Rauchen im Ferienhaus, am offenen Fenster oder auf einem eventuell vorhandenen Balkon des Ferienhauses ist nicht erlaubt.
f. Es ist nicht erlaubt angrenzendes Privateigentum zu betreten oder anderweitig zu nutzen.
g. Die Lärmbelästigung oder sonstige Beeinträchtigung der Bewohner der angrenzenden Wohnungen oder des angrenzenden Eigentums ist unter allen Umständen zu vermeiden. Es ist die Ruhezeit zwischen 22:30 Uhr und 08:00 Uhr einzuhalten.
h. Das Anlegen offener Feuer ist verboten. Am Ende einer Grillparty, muss das Feuer gelöscht werden.
i. Die sonstigen vom oder im Namen des Vermieters (darunter versteht sich auch der Schlüsselverwalter) erteilten Anweisungen bzw. Vorschriften, dazu gehören auch die Anweisungen bzw. Vorschriften in der im Ferienhaus anwesenden Mietermappe, sind vom Vermieter genauestens zu befolgen.
j. Der Mieter ist verpflichtet bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets im Haus alle gesetzlichen und sonstigen Vorschriften bzw Anforderungen zu erfüllen. Das bedeutet unter mehr, dass der Mieter nicht illegal, rechtswidrig oder nicht autorisiert Dateien über diese Internet herunterladen wird bzw darf ("illegale Downloads").
k. Sollte der Mieter oder eine Person bzw. mehrere Personen, die mit dem Mieter das Ferienhaus gleichzeitig nutzen (Mitmieter bzw. Mitbenutzer) gegen eine oder mehrere Mietbedingungen verstoßen, so hat der Vermieter das Recht diesen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und den Mieter (und alle von ihm vorab als Mitmieter bzw. Mitbenutzer genannten Personen) aufzufordern, das Ferienhaus unverzüglich zu verlassen, ohne dass eine Entschädigungspflicht oder Pflicht zur Erstattung (eines Teils) des Mietpreises entsteht.
6. Haftung, Haftungsausschluss
a. Der Mieter haftet für alle Schäden an dem Ferienhaus sowie für Inventarschäden oder Verlust von Inventar(teilen)und/oder alle andere Schaden und/oder Kosten, die während der Mietzeit verursacht worden sind, es sei denn, der Mieter, kann beweisen, dass ihn oder die Mitmieter bzw. Mitbenutzer bezüglich der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft.
b. Jeder Schaden, wie gering auch immer, der während der Mietzeit, aus welchem Grund auch immer, entsteht, muss vom Vermieter unverzüglich dem Mieter gemeldet werden.
c. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, welche im Zusammenhang stehen mit, sich ergeben aus oder Folge sind der Nutzung des Ferienhauses vom Mieter (und seinen Mitmietern bzw. Mitbenutzern), hierunten auch zu verstehen Ansprüche von Dritten auf Grund von bzw verursacht durch eine Verletzung der vorstehenden Regelung unter 5. sub j..
d. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter ebenfalls von etwaigen Ansprüchen des Mieters bzw. seiner Mitmieter bzw. Mitbenutzer freizustellen, welche im Zusammenhang stehen mit, sich ergeben aus oder Folge sind der Nutzung des Ferienhauses vom Mieter (und seinen Mitmietern bzw. Mitbenutzern) oder Mängeln im bzw. am Ferienhaus.
e. Der Mieter hat selbst darauf zu achten, dass behinderte bzw. junge Mitmieter gegebenenfalls begleitet werden, wenn Sie das Ferienhaus (z.B. Treppen, Bad oder Dusche, Toilette, Gebrauchsgegenstände etc.) nutzen.
7. Mitmieter bzw. Mitbenutzer
a. Der Mieter wird das Ferienhaus mit nicht mehr als der vorab genannten Anzahl von Personen bewohnen bzw. nutzen.
b. Der Mieter wird das Ferienhaus nicht von anderen als die vorab genannten Personen bewohnen bzw. nutzen lassen.
c. Der Mieter steht dafür ein, dass die Mitmieter bzw. Mitbenutzer - in gleicher Weise wie der Mieter – die Mietbedingungen einhalten.
d. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitmieter bzw. Mitbenutzer von dem Inhalt des Mietvertrags (sowie die vorliegenden Bedingungen) Kenntnis nehmen werden.
8. Mietzeit, Checkliste bei der Abfahrt
a. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Ankunft. Der Mieter erhält Zugang zu dem Ferienhaus ab 15:00 Uhr, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
b. Am Abfahrtstag ist das Ferienhaus spätestens um 10:00 Uhr in ordentlichem Zustand zu verlassen.
c. Der Mieter muss dazu in Übereinstimmung mit und unter Berücksichtigung der im Ferienhaus anwesenden Checkliste handeln.
9. Stornierung
a. Der Mieter hat bis 45 Tage vor dem Ankunftsdatum das Recht den Mietvertrag zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Mieter die dann bereits gezahlte Anzahlung dem Mieter weiterhin schuldig bleibt und der Vermieter diese (oder ein Teil davon) folglich dem Mieter nicht zurückzuerstatten braucht.
b. Die Stornierung bzw. Aufhebung des Mietvertrages innerhalb von 45 Tagen vor Ankunftsdatum ist nicht möglich.
c. Es unterliegt der eigenen Einschätzung und Verantwortung des Mieters, eine diesbezügliche Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
10. Unvorhergesehene Umstände
a. Wenn unvorhergesehene Umstände es dem Vermieter, unabhängig aus welchem Grund und in welchem Umfang, unmöglich machen den Mietvertrag (vollständig) zu erfüllen, hat dieser das Recht den Mietvertrag aufzulösen.
b. Im Falle der Auflösung ist der Vermieter gehalten, den vom Mieter bis dahin bereits geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten.
c. Die Auflösung auf Grund der obigen Bestimmung unter a verpflichtet den Vermieter im Übrigen nicht zum Ersatz von Schäden des Mieters (oder seiner Mitmieter bzw. Mitbenutzer) unabhängig von Art und Umfang des Schadens.
11. Streitigkeiten
a. Auf den Mietvertrag ist Deutsches Recht anzuwenden.
b. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Koblenz, Deutschland.
Firma Ontdek de Moezel - Frau Claudia van Oorschot
Wir sprechen: Deutsch und Englisch
Unterkunfts-Nummer: 247021
Bitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 3 Bewertungen und wird von 3 Gästen empfohlen.
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